Tippgeber
Allgemeine Geschäftsbedingungen
ENTWURF
1 Aufgabe
Der Tippgeber wird mit sofortiger Wirkung Kontakte zu Interessenten – zum Zwecke des Abschlusses von Versicherungs-, Darlehens-, Bausparverträgen herstellen.
Der Tippgeber ist nicht berechtigt, Beratungsgespräche durchzuführen, Anträge aufzunehmen sowie Empfehlungen oder Angebote abzugeben. Diese Aufgabe obliegt ausschließlich der Versicherungsagentur.
2 Vergütung
Sofern es aufgrund der Kontaktvermittlung zu einem Vertragsabschluss kommt, erhält der Tippgeber eine Vergütung gem. der beigefügten Provisionstabellen und -bestimmungen.
3 Vertragsbeendigung
Beide Parteien können diesen Vertrag mit Monatsfrist zum Monatsende kündigen.
Das Recht zur fristlosen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grunde bleibt – auch ohne vorherige Abmahnung – unbenommen.
4 Sonstiges
Sollten Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden oder sollte sich in diesem Vertrag eine Lücke herausstellen, soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung treten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollte haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt haben würden, soweit sie diesem Punkt bedacht hätten.